Notarin
Besonders im Immobilienrecht ist die Mitwirkung des Notars meistens erforderlich. Das Spektrum der notariellen Tätigkeit reicht von Anträgen für die Bestellung oder Löschung eines Rechts im Grundbuch über den Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses bis zu Aufteilungen von Gebäuden in Wohnungseigentum und umfangreichen Projektentwicklungen für Bauträger im Wohn- und Gewerbeimmobilienbereich.
Wir stehen unseren Mandanten in allen Fällen zur Seite, bringen Ihre Wünsche in rechtssichere Formulierungen, beraten Sie zu etwaigen rechtlichen Risiken und wickeln die Verträge für Sie ab. Dabei übernehmen wir die Korrespondenz mit Gerichten, Behörden, Finanzierungsbanken und anderen Institutionen. Notare sind neutrale Berater und Treuhänder für alle Beteiligten und sorgen für den reibungslosen Ablauf bei der Umsetzung der nötigen Eintragungen im Grundbuch.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Webseite der Bundesnotarkammer.
Warum ist ein Ehevertrag sinnvoll? Welches Ehemodell bietet sich an? Wie können Scheidungsfolgen einvernehmlich geregelt werden?
Wir berücksichtigen die aktuelle Rechtsprechung und kennen die Grenzen der Vertragsfreiheit. Wir helfen dabei, passende Entscheidungen für das Leben zu treffen.
Im Bereich des Familienrechts helfen Notare insbesondere bei Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Sie klären die Mandanten auf, für welche Fälle ein Ehevertrag sinnvoll ist und für welche Motive er nicht erforderlich ist. Sie zeigen nach eingehender Beratung beider Ehegatten die gesetzliche Regelung, die für Sie und Ihr Ehemodell ratsamen Varianten und Modifikationen und die durch die Gesetze und die Rechtsprechung geschaffenen Grenzen der Vertragsfreiheit auf.
Für konkrete Scheidungsfälle fertigen sie Urkunden, die ein nerven- und zeitraubendes Scheidungsverfahren verkürzen und deutlich kostengünstiger werden lassen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Webseite der Bundesnotarkammer.
–Erben, vererben und verschenken– In vielen Fällen kommt es nach dem Tod zu Streit unter den Hinterbliebenen. Dies ist häufig darauf zurückzuführen, dass es an einem Testament fehlt oder ein vorhandenes privatschriftliches Testament mehrdeutig oder sogar ganz unwirksam ist. Dann entspricht vielfach die Erbregelung nicht dem Wunsch des Verstorbenen. Wir helfen Ihnen, Ihre Wünsche rechtssicher umzusetzen und Streit zu vermeiden.
Ein Testament kann zwar auch privatschriftlich errichtet werden, in sehr vielen Fällen sind solche Testamente aber wegen nicht beachteter weiterer Formerfordernisse unwirksam oder entsprechen nicht dem wirklichen Wunsch des Verstorbenen und führen zu Streit unter den Hinterbliebenen. Wir beraten Sie ausführlich, nennen Ihnen die Konsequenzen Ihrer Wünsche und zeigen sinnvolle Alternativen auf. Wir helfen Ihnen, wirksame und eindeutige Regelungen zu treffen. Daneben beraten wir Sie bei Pflichtteilsansprüchen, letztwilligen Verfügungen nach geschiedenen Ehen, Beteiligungen an Unternehmen oder im Ausland belegenen Vermögens und weisen Sie auf damit verbundene Risiken hin. Häufig sind auch gemeinsam mit einem Steuerberater steuerliche Folgen zu bedenken. Das kann zu einer umfassenden Nachlassplanung einschließlich so genannter vorweggenommener Erbfolge, also zu sinnvollen Schenkungen/Übertragungen zu Lebzeiten unter Pflichtteilsverzicht führen.
Zudem muss ein Notar bei Verfügungen von Todes wegen die Geschäfts- und Testierfähigkeit prüfen und das Ergebnis in die Urkunde aufnehmen. Daher werden notarielle Testamente deutlich seltener angegriffen. Überdies machen das notarielle Testament und der Erbvertrag in den meisten Fällen nach dem Erbfall einen Erbschein überflüssig. Das spart wertvolle Zeit und die Kosten zweier Erbscheine bei Eheleuten mit Kindern. Insbesondere wenn eine Immobilie zu Ihrem Vermögen gehört, ist ein notarielles Testament im Ergebnis häufig günstiger als eine privatschriftliche Regelung.
Ist der Erbfall eingetreten, regeln wir die friedliche Auseinandersetzung der Erben untereinander und deren Umsetzung im Grundbuch.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Webseite der Bundesnotarkammer.
In der heutigen Zeit wird es immer wichtiger, auch für Unglücksfälle und das Alter Vorsorge zu treffen. Das gilt nicht nur für gesundheitliche Fragen, sondern auch für alle Angelegenheiten des täglichen Lebens sowie für wirtschaftliche weitreichende Themen wie die Verwaltung von Immobilien oder Unternehmen.
Schon seit geraumer Zeit reichen die früher üblichen kurzen Generalvollmachten nicht mehr aus, wenn der Bevollmächtigte möglichst umfassend – insbesondere im Krankheits- und Unglücksfall – und auch gegenüber Ärzten und Pflegeeinrichtungen handeln und dem Willen des Vollmachtgebers Geltung verschaffen soll. Zudem sind Ehegatten und andere Familienangehörige nicht schon von Gesetzes wegen zur Vertretung berechtigt. Ohne rechtsgeschäftlich erteilte Vollmacht wird vom Gericht für die selbst nicht mehr handlungsfähige Person ein Betreuer bestellt.
Die Notare nennen Ihnen die gesetzlichen Rahmenbedingungen, nehmen Ihre Wünsche auf und entwerfen dann Urkunden, mit denen Sie und Ihre Vertrauenspersonen im Rahmen des rechtlich Möglichen das von Ihnen Gewollte erreichen können.
Zu nennen sind vor allem General- und Vorsorgevollmachten, gesonderte Vollmachten für den geschäftlichen Bereich, weitere Spezialvollmachten und Betreuungs- und Patientenverfügungen.
Wenn eine Immobilie vorhanden ist und diese belastet oder veräußert werden soll oder grundbuchrechtlich gesicherte Rechte geändert werden müssen, ist die notarielle Form der Beurkundung oder Beglaubigung gesetzlich vorgeschrieben. Auch wenn für Einzelfälle keine notarielle Form vorgeschrieben ist, so erhalten Sie durch eine notarielle Urkunde Vorteile, wie eine professionelle Beratung und eine bessere Gültigkeitsgewähr. Zudem können Sie sich und den Bevollmächtigten mehrere Ausfertigungen der notariellen Urkunden erteilen lassen.
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Wir betreuen Sie in sämtlichen notariellen Bereichen des Gesellschaftsrechts. Dazu gehören zum Beispiel die Gründung von Gesellschaften, die Protokollierung von Gesellschafterversammlungen, die Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Umwandlungen und die Gestaltung Ihrer Unternehmensnachfolge.
Wenn Sie ein Unternehmen gründen wollen, beraten wir Sie unter Berücksichtigung von Haftungsfragen und vieler weiterer Aspekte bei der Wahl, der für Sie richtigen Rechtsform und entwerfen die erforderlichen Verträge und Erklärungen und die Anmeldungen für die Eintragungen im Handelsregister. Wir sorgen für die richtige Umsetzung und betreuen Sie anschließend bei Ihren weiteren Unternehmungen, etwa bei
- Gesellschafterversammlungen und Änderungen des Gesellschaftsvertrages einer GmbH insbesondere auch bei Kapitalmaßnahmen
- der Protokollierung von Hauptversammlungen
- der Aufnahme weiterer Gesellschafter,
- der Übertragung von Geschäftsanteilen (insbesondere von GmbH-Anteilen)
- Umwandlungsvorgängen (Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechseln)
- der Liquidation von Gesellschaften
In allen Fällen profitieren Sie von unserem großen Erfahrungsschatz bei der gesellschaftsrechtlichen Betreuung von Unternehmen. Wir sorgen für professionelle Vertragsentwürfe, nehmen Beurkundungen und Beglaubigungen sowie die notwendigen Handelsregisteranmeldungen vor. Soweit dies notwendig oder ratsam ist, arbeiten wir eng mit Rechtsabteilungen der Unternehmen oder Ihren anwaltlichen und steuerlichen Beratern zusammen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Webseite der Bundesnotarkammer.